Neues per Omnibus
Was sich in der ESG-Regulatorik ändert
Was sich in der ESG-Regulatorik ändert

Nach fast einem Jahr politischen Hin und Her hat das EU-Parlament dem Omnibus-Kompromiss zur CSRD zugestimmt – mit 428 zu 218 Stimmen bei 17 Enthaltungen ist das Paket politisch durch. Der Trilog ist abgeschlossen, die Veröffentlichung im Amtsblatt steht bevor, anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben erneut in nationales Recht überführen – ein dritter CSRD-Umsetzungsentwurf ist damit programmiert.​​ 

Kern des Deals: Die CSRD-Schwellenwerte steigen deutlich – auf 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. Euro Nettoumsatz – und reduzieren damit die Zahl der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen um rund 90 %.  

Simplification oder Deregulierung? 

Politisch wird Omnibus I als Beitrag zum Bürokratieabbau verkauft – für viele Nachhaltigkeitsverantwortliche kippt die Wahrnehmung jedoch in Richtung Deregulierung. Die Streichung verpflichtender Transitionspläne nimmt ein zentrales Steuerungsinstrument aus dem Rechtsrahmen, das eigentlich Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit verbessern sollte.  

Für die Praxis bedeutet das: Es herrscht endlich Klarheit, „ob“ und unter welchen ESG-Regularien ein Unternehmen fällt – aber das Ambitionsniveau wird stärker zur strategischen Managemententscheidung anstatt zur reinen Rechtsfrage. Wer Nachhaltigkeit nur als Compliance-Pflicht behandelt, läuft Gefahr, den Anschluss an Investoren, Banken sowie Kunden- und Talenterwartungen zu verlieren. 
 
 

Vereinfachte ESRS: Druck raus, Fokus rein 

Am 2. Dezember hat die EFRAG zudem die finalen Entwürfe der vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission übermittelt; damit ist der Ball nun offiziell in Brüssel und der Weg für ein delegiertes Rechtsakt-Update frei.  

Über alle Änderungen hinweg verfolgen die vereinfachten ESRS das Ziel, die Berichtsanforderungen stärker zu fokussieren: weniger Detailpflichten, mehr Prinzipienorientierung und Proportionalität in Abhängigkeit von Größe, Kapazität und Wirkung des Unternehmens. Der Fokus liegt nun eindeutig auf Klimaschutz. Hier sind ein belastbarer Übergangsplan, eine klare Klimarisikosicht, vollständige Emissions- und Energiedaten sowie nachvollziehbare Ziele weiterhin unverzichtbar.  

Parallel baut EFRAG Implementierungsleitfäden, ein Q&A-Portal und den ESRS Knowledge Hub aus – ein wichtiges Signal für alle, die bisher vor allem an der praktischen Umsetzbarkeit gescheitert sind. 
 


Mehr Unterstützung – aber auch mehr Eigenverantwortung 

Die operative Realität ist oftmals weit von Entlastung entfernt: Fehlende strategische Orientierung, Datenchaos, fehlender wahrgenommener Wertbeitrag und mangelnder Rückhalt im Management dominieren den Alltag der Nachhaltigkeitsverantwortlichen. In dieser Lage verschiebt Omnibus I die Aufgabe von „Regulatorik managen“ hin zu „einen eigenen Kompass entwickeln“: weniger Berichtspflicht, mehr Notwendigkeit, selbstbewusst zu entscheiden, wofür Nachhaltigkeit im Unternehmen stehen soll – und wie viel Substanz man jenseits des Minimums zeigen will.​​ Der Auf- und Ausbau der ESG-Berichterstattung bleibt auch nach dem Omnibus weiter eine Aufgabe des Managements. 

Für die Praxis heißt das: Der formale Pflichtenkatalog wird schlanker – die Verantwortung, eine überzeugende, konsistente Nachhaltigkeitsstory auf Basis einer guten Wesentlichkeit und belastbarer Kernkennzahlen zu erzählen, bleibt aber unverändert bei den Unternehmen.