Nicht warten,
sondern starten
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Warum Unternehmen ihre Vorbereitung auf die ESRS-Berichterstattung nicht stoppen sollten

Mit dem am 26. Februar 2025 vorgestellten Omnibus-Paket (vgl. Artikel Omnibus-Initative) kündigt die Europäische Kommission weitreichende Anpassungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS an. Unter anderem ist eine Verschiebung der Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle auf das Berichtsjahr 2027 vorgesehen. Der Erste Entwurfe der neuen Standards soll Ende Juli 2025 vorgelegt werden.

Diese Verschiebung darf jedoch nicht als Freifahrtschein zur Verzögerung verstanden werden. Im Gegenteil: Die zusätzliche Zeit sollte als strategische Chance genutzt werden, um sich strukturiert und fundiert auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Hier sind die wichtigsten Gründe dafür:
 

 1.  CSRD und ESRS bleiben relevant

Trotz geplanter Erleichterungen behalten die CSRD und die ESRS ihre grundlegende Bedeutung. Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein zentrales Instrument unternehmerischer Transparenz und Verantwortung. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können sich schrittweise an die Anforderungen anpassen, interne Prozesse entwickeln und Herausforderungen rechtzeitig identifizieren.
 

2.  Die Komplexität der Anforderungen erfordert Zeit

Die Berichterstattung nach ESRS ist und bleibt anspruchsvoll: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit offenlegen. Das setzt umfassendes Know-how, tragfähige Prozesse und valide Datengrundlagen voraus – all das lässt sich nicht kurzfristig umsetzen.

 

3.  Jetzt schon auf vereinfachte Anforderungen reagieren

Das Omnibus-Paket zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu reduzieren und die Berichtspflichten zu vereinfachen. Unternehmen sollten diese Änderungen genau verfolgen und ihre Berichterstattungsprozesse entsprechend anpassen.

 

4.  Zeit für den Aufbau robuster Strukturen

Die Verschiebung bietet Unternehmen die Möglichkeit, robuste Berichterstattungsstrukturen aufzubauen. Dies umfasst die Implementierung von Prozessen, Systemen und Tools, die für eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sind.

 

5.  Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit bleibt

Ein Kernpunkt der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das eigene Geschäftsmodell bewerten. Bereits begonnene Analysen sollten daher konsequent weitergeführt und regelmäßig aktualisiert werden.


6.  Vorbereitung auf künftige Berichtspflichten

Auch über die CSRD hinaus ist mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen zu rechnen – etwa durch die kommende CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Doppelberichterstattung soll vermieden werden, die inhaltlichen Anforderungen steigen jedoch insgesamt. Unternehmen sollten daher frühzeitig die nötigen Prozesse und Datensysteme etablieren.

 

7.  Datenqualität und Fachwissen aufbauen

Die Sicherstellung verlässlicher, prüfbarer ESG-Daten sowie der Aufbau interner Expertise sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berichterstattung – und beides braucht Zeit. Die nächsten Monate sollten gezielt zur Qualifizierung von Teams und zur Verbesserung der Datenbasis genutzt werden.
 

8.  Die Zeit bis 2027 ist kürzer, als sie scheint

Auch wenn die Berichtspflicht erst für das Berichtsjahr 2027 gilt, beginnt die relevante Datenerhebung bereits ab dem 1. Januar 2027 – die nötige Infrastruktur muss also spätestens bis Ende 2026 stehen. Das bedeutet: Es bleiben nur gut 1,5 Jahre zur Vorbereitung.

 

9.  Konsolidierungskreis korrekt definieren

Für Unternehmensgruppen ist es essenziell, den richtigen Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festzulegen. Dieser umfasst nicht nur finanziell konsolidierte Unternehmen, sondern auch rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften mit wesentlichen ESG-Auswirkungen.

 

10.  Vorbereitung auf das elektronische Berichtsformat

Die CSRD schreibt vor, dass der gesamte Lagebericht – inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung – im einheitlichen elektronischen Format (ESEF) veröffentlicht werden muss. Auch wenn die endgültige Taxonomie noch in Arbeit ist, sollten Unternehmen die Auswahl entsprechender ESG-Software bereits jetzt berücksichtigen.

 

11.  Frühstarter sichern sich Wettbewerbsvorteile

Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, kann sich im Markt als verantwortungsbewusstes und vorausschauendes Unternehmen positionieren. Das stärkt nicht nur die eigene Marke, sondern schafft auch Vertrauen bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.

 

12.  Stakeholder-Erwartungen steigen – unabhängig von Fristen

Investoren, Geschäftspartner und Kunden fordern bereits heute mehr Transparenz zu ESG-Themen – unabhängig von gesetzlichen Stichtagen. Auch als Zulieferer können Unternehmen indirekt in die Berichtspflichten anderer eingebunden sein und müssen daher früher liefern.

 

 

Fazit:  Nicht warten – jetzt gestalten

Trotz der angekündigten Fristverschiebung und möglichen Erleichterungen bleibt die CSRD/ESRS-Berichterstattung ein anspruchsvolles und strategisch relevantes Thema. Unternehmen sind gut beraten, die gewonnene Zeit nicht als Aufschub, sondern als Chance zu verstehen: Für bessere Daten, robustere Strukturen und ein sicheres, nachhaltiges Reporting.

 

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Unsere Senior-Beraterin Mandy berät Sie gern!

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