Nichtfinanzielle Erklärung

EU berät über die Überarbeitung

3 Jahre in der Umsetzung

Seit 2017 ist das CSR-RUG in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zu einer Berichterstattung über ihre nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

In der Umsetzung gehen die Organisationen verschiedene Wege: Die meisten Unternehmen veröffentlichen sie über einen separaten Bericht – auch die großen. Bisher haben nur vier der Dax 30 Unternehmen die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) voll in den Lagebericht integriert.

Quelle: CCI-News September 2020, S. 4
Die nächste Stufe kommt

Ende 2019 hat die EU-Kommission mit einer Konsultation die Weiterentwicklung der NFE eingeleitet. Davor hatte sie bereits Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung innerhalb der NFE vorgelegt (2019/C 209/01).

Damit zeichnete sich die Richtung der Anpassung ab: In Zukunft wird die Berichterstattung klimarelevanter Informationen an Bedeutung gewinnen. Zudem wird die Erhebung neuer Kennzahlen in die Anforderungen aufgenommen. Im vierten Quartal 2020 wird die Kommission ihre Empfehlung vorgelegen.

Auch wenn die Umsetzung in nationales Recht immer etwas dauert: Die nichtfinanzielle Berichterstattung gewinnt weiter an Bedeutung. Damit wachsen auch die Herausforderungen für Berichterstatter.

Sie müssen
• Ressourcen und Mitarbeiterkapazitäten schaffen
• Datenerhebungsprozesse etablieren und ausbauen (insbesondere für klimarelevante Daten über die gesamte Unternehmung/Lieferkette)
• strukturierte Prüf- und Dokumentationsprozesse bis hin zum Aufsichtsrat etablieren

Wir helfen gerne

Sie haben Fragen zur Anwendung der nichtfinanziellen Erklärung? Sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte bei der Umsetzung und Weiterentwicklung Ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung.

zur Übersicht